Hier sehen Sie, welchen Führerschein Sie zum ziehen eines Anhängers benötigen:
Erlaubte Anhänger mit PKW-Führerschein B
- Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg
Erlaubte Anhänger mit Führerschein B96
- Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
- Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg
Erlaubte Anhänger mit Anhängerführerschein BE
- Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg
Erlaubte Anhänger mit Führerscheinklasse 3
Die alte PKW-Führerscheinklasse 3 wurde bis 1999 erteilt und gestattet das Fahren mit Anhängern ohne Anhängerführerschein. Denn mit dieser Klasse ist es erlaubt, ein Anhänger-Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu fahren. Zudem darf ein drei-achsiger Zug mit bis zu 12,0 t Gesamtgewicht geführt werden, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t wiegt.